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Ausbildungsvergütung ab 01.01.2021

  • 1. Lehrjahr 655 €
  • 2. Lehrjahr 705 €
  • 3. Lehrjahr 850 €
  • 4. Lehrjahr 905 €

Wie viel Urlaub gibt es?

Unter 18-jährigen ist, sofern keine günstigere tarifliche Regelung anzuwenden ist, mindestens Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. bei über 18-jährigen nach dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren. Der Mindesturlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen darf nicht unterschritten werden. Nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Urlaubsanspruch für Lehrlinge:

  • vor Vollendung des 16. Lebensjahres – 30 Werktage oder 25 Arbeitstage
  • vor Vollendung des 17. Lebensjahres – 27 Werktage oder 23 Arbeitstage
  • vor Vollendung des 18. Lebensjahres – 25 Werktage oder 21 Arbeitstage
  • über 18 Jahre – 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Stichtag für die Berechnung des Lebensalters ist der 1. Januar des Kalenderjahres, nicht das tatsächliche Geburtsdatum.

Voller Urlaubsanspruch für das jeweilie Kalenderjahr entsteht nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.